Anwaltsverein Karlsruhe e.V.

im Deutschen Anwaltverein

Nach Diebstahl wird auch Schaden am Auto ersetzt

16.03.2010

Wenn Räuber bei ihrem Beutezug das Auto beschädigen, um an Diebesgut zu gelangen, muss die Teilkaskoversicherung auch den Schaden am Wagen ersetzen. Anders ist es bei reinem Vandalismus. So entschied das Amtsgericht München.

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