Nach Diebstahl wird auch Schaden am Auto ersetzt
16.03.2010
Wenn Räuber bei ihrem Beutezug das Auto beschädigen, um an Diebesgut zu gelangen, muss die Teilkaskoversicherung auch den Schaden am Wagen ersetzen. Anders ist es bei reinem Vandalismus. So entschied das Amtsgericht München.