Anwaltsverein Karlsruhe e.V.

im Deutschen Anwaltverein

Radfahrer haftet auf Gehweg bei einer Kollision mit Auto allein

16.03.2010

Wer als Radfahrer einen Gehweg befährt, hat bei einem Unfall schlechte Karten. Autofahrer müssen auf Radfahrer als „schwächere“ Verkehrsteilnehmer zwar besonders achten. Sie haften aber nur dort, wo mit Radlern zu rechnen ist. So hat das Amtsgericht Darmstadt entschieden.

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