Sterbekasse des Anwaltsvereins Karlsruhe e. V.

Der Anwaltsverein Karlsruhe e. V. unterhält seit Anfang der 50er Jahre als Solidareinrichtung eine Sterbekasse, die den ausschließlichen Zweck hat, den Hinterbliebenen verstorbener Mitglieder kurzfristig und möglichst unbürokratisch zur Überbrückung etwaiger Härtefälle ein Sterbegeld zukommen zu lassen. Hierbei handelt es sich um ein vom Vorstand gesondert verwaltetes Sondervermögen des Vereins. Über die Sterbekasse können Sie sich hier informieren.